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Wäscherei Hausmann
SAUBERE WÄSCHE MACHT SEXY
AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES DEUTSCHE TEXTILREINIGER GEWERBES

1. Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden,
die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen
frühere
unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und
andere verborgene Mängel). Das Selbe gilt für Reinigungsgut, das nicht, oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger
dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.


3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung  der Auftragsbestätigung
(z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut  innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger
der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen
Verwertung berechtigt, es sei dann, der Kunde meldet sich vor der Verwertung.
Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahren nicht
übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden.
Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen,
dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage  der Auftragbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

5. Haftungsgrenzen Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt
 in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das
15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.


ACHTUNG: Unsere Haftung kann auf des 15fache des Reinigungspreises begrenzt sein
 (siehe Nr. 5 AGB). Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes,
 z. B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des
Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB- Gesetz) vom 09. Dezember  1976.
 Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die
gerichtliche Prüfung verlangen, wird durch  diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt.
 Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewandt werden.
- Veröffentlichung in: Bundesanzeiger, Nr. 147, Jahrgang 49 v. 09.08.1997



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